Liebe Schulgemeinschaft,
im Landkreis Südliche Weinstraße gilt ab Montag, den 21.11.2021, Warnstufe 2 der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.
Aus diesem Grund ändern sich ab diesem Zeitpunkt auch die Maßnahmen in der Schule.
Folgende Punkte sind betroffen:
- Maskenpflicht
Ab Montag, den 21.11.2021, besteht an weiterführenden Schulen im Kreis Südliche Weinstraße während des Unterrichtes wieder Maskenpflicht am Sitzplatz.
- Testung
Ab der kommenden Woche finden wieder zwei Testungen in der Schule statt - montags und mittwochs.
Schülerinnen und Schüler, die nicht an diesen Testungen teilnehmen, müssen an diesen Tagen eine qualifizierte Selbstauskunft oder einen negativen Testnachweis einer offiziellen Teststation bzw. eines Arztes vorlegen.
Ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises ist keine Teilnahme am Unterricht möglich.