Mit der aktuellen Fassung des „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ (7. überarbeitete Fassung, gültig ab 22.02.2021) tritt auch eine Änderung bei der Maskenpflicht in Kraft.
Ab dem 22.02.2021 sind für weiterführende Schulen, wie bereits in Geschäften sowie öffentlichen Verkehrsmitteln, medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar vorgeschrieben.
Nicht zulässig sind hierbei Masken mit Ausatemventil.
Alle Personen auf dem Schulgelände (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Externe) sind verpflichtet, Masken zu tragen.
Die Maskenpflicht umfasst alle Räume und Flächen im Schulgebäude (Unterrichts-und Fachräume, Flure, Gänge und Treppenhäuser, beim Pausenverkauf, in der Mensa, im Verwaltungsbereich, im Lehrerzimmer) und im freien Schulgelände und umfasst grundsätzlich die Zeit des gesamten Schulbesuchs.