Teststrategie

In den ersten Wochen nach den Sommerferien wird die Teststrategie aus dem vergangenen Schuljahr fortgeführt. Das bedeutet, dass sich vom 30. August bis zu den Herbstferien weiterhin alle Personen zweimal pro Woche testen müssen, um am Unterricht teilnehmen zu können. Ausgenommen sind geimpfte oder genesene Personen (Nachweis erforderlich). Im weiteren Verlauf des Schuljahres sollen Testungen nur durchgeführt werden, wenn es das Infektionsgeschehen in den Regionen und an den einzelnen Schulen nötig macht.

 

Maskenpflicht

In der Zeit vom 30. August bis zum 10. September sind alle Personen im gesamten Schulgebäude (Unterrichts- und Fachräume, Flure, Gänge und Treppenhäuser, beim Pausenverkauf, in der Mensa, im Verwaltungsbereich, im Lehrerzimmer) verpflichtet, Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt inzidenzunabhängig auch während des Unterrichts am Platz. Im Freien entfällt die Maskenpflicht.

vgl. Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz 10. überarbeitete Fassung, gültig vom 30. August 2021

 

Reiserückkehr

Bei der Einreise nach Deutschland aus Gebieten, die vom Bundesministerium für Gesundheit zu Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten erklärt wurden, bestehen nach der Corona-Einreiseverordnung des Bundes Absonderungspflichten (Quarantänepflichten).

Die Quarantäne beträgt bei der Einreise aus Virusvariantengebieten grundsätzlich 14 Tage. Bei der Einreise aus Hochrisikogebieten dauert die Quarantäne grundsätzlich 10 Tage; sie entfällt bei geimpften und genesenen Personen ab dem Zeitpunkt des Nachweises, endet ab dem 5. Tag mit einem negativem Testnachweis und verkürzt sich bei Kindern unter 12 Jahren auf 5 Tage.

Schülerinnen und Schüler, die nach Rückkehr aus dem Ausland unter diese Absonderungspflichten fallen, dürfen für die Zeit der Quarantäne den Präsenzunterricht nicht besuchen. Schülerinnen und Schüler, die wegen bestehender Absonderungspflichten die Schule nicht besuchen können, nehmen aus Gründen des Infektionsschutzes nicht am Präsenzunterricht teil und erhalten deshalb nach den Vorgaben der Corona-Bekämpfungsverordnung ein pädagogisches Angebot zur häuslichen Arbeit.

Eine Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie beim Robert-Koch-Insitut.

vgl. So geht es nach den Sommerferien weiter

PAMINA-Schulzentrum
Südring 11
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