Übersicht über das weitere Vorgehen an rheinland-pfälzischen Schulen
Bis 11. März 2022
- Die Regelungen bleiben unverändert.
Ab dem 14. März 2022
- Zweimaliges anlassloses Testen pro Woche; nach Infektionsfällen bleibt es bei der bisherigen Regelung (fünfmaliges Testen).
- In Grundschulen und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht am Platz.
- Die Organisation der Ganztagsschule an Grund- und Förderschulen erfolgt im Regelbetrieb. Die erweiterte Beurlaubungsmöglichkeit entfällt.
- Eine blockweise Sitzordnung bei durchmischten Gruppen in der Ganztagsschule an Grund- und Förderschulen ist nicht mehr zwingend vorzusehen. Dies gilt auch für die Angebote der Betreuenden Grundschule.
- An allen Schulen entfallen die Einschränkungen für den Sport- und Musikunterricht. Es wird weiterhin empfohlen, den Sportunterricht im Freien vorzuziehen.
Ab dem 21. März 2022
- In den weiterführenden Schulen entfällt die Maskenpflicht am Platz.
- Die Organisation der Ganztagsschule an allen Schulen erfolgt im Regelbetrieb. Die erweiterte Beurlaubungsmöglichkeit entfällt und die Vorgabe zur blockweisen Sitzordnung bei durchmischten Gruppen ist nicht mehr zwingend vorzusehen.