Überblick über die Regeln ab dem 04. April 2022:
- Maskenpflicht entfällt sowohl während des Unterrichts als auch im Schulgebäude. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin Maske getragen werden.
- Keine verpflichtenden Tests für die Teilnahme am Präsenzunterricht mehr nötig.
- Unabhängig des Genesenen- oder Impfstatus, Angebot für zwei freiwillige anlasslose Selbsttests pro Woche - bis zum 29. April 2022.
- Minderjährige Schülerinnen und Schüler brauchen eine Einverständniserklärung, um an den Tests teilzunehmen.
- Sollte in einer Klasse eine Infektion auftreten, werden bis zum 29. April 2022 weiterhin die verpflichtenden Tests an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen durchgeführt (s. Testkonzept des Landes).