Elternschreiben "Änderungen der Regelungen zum Infektionsschutzgesetz an Schulen ab dem 4. April 2022"

Überblick über die Regeln ab dem 04. April 2022:

  • Maskenpflicht entfällt sowohl während des Unterrichts als auch im Schulgebäude. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin Maske getragen werden.
  • Keine verpflichtenden Tests für die Teilnahme am Präsenzunterricht mehr nötig.
  • Unabhängig des Genesenen- oder Impfstatus, Angebot für zwei freiwillige anlasslose Selbsttests pro Woche - bis zum 29. April 2022.
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler brauchen eine Einverständniserklärung, um an den Tests teilzunehmen.
  • Sollte in einer Klasse eine Infektion auftreten, werden bis zum 29. April 2022 weiterhin die verpflichtenden Tests an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen durchgeführt (s. Testkonzept des Landes).
PAMINA-Schulzentrum
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